Spezieller Schutz für klassische Fahrzeuge
Die Oldtimerversicherung ist eine spezielle Versicherung für klassische Fahrzeuge, die einen besonderen Schutz benötigen.
Hier sind einige wichtige Informationen:
- Versicherbare Fahrzeuge:
- Pkw: Ab einem Alter von 20 Jahren sind Pkws versicherbar. Bei einem Alter von 20-29 Jahren handelt es sich um einen Youngtimer, für den ein Marktwert von mindestens 000 € erforderlich ist.
- Zweiräder: Ab 30 Jahren mit amtlichem Kennzeichen (z. B. Krafträder, Kraftroller, Leichtkrafträder).
- Sonstige Fahrzeuge: Ab einem Mindestalter von 30 Jahren, wie Lastkraftwagen, Feuerwehrfahrzeuge, Traktoren und Wohnmobile.
- Versicherbare Kennzeichen:
- Standardkennzeichen
- Saisonkennzeichen: Der Saisonzeitraum muss zwischen den Monaten März und Oktober
- Historisches Kennzeichen
- Rotes 07er Kennzeichen
- Wechselkennzeichen historisch
- Versicherungsumfang:
- Kfz-Haftpflichtversicherung: Schutz vor Schäden, die Sie anderen mit Ihrem Fahrzeug zufügen.
- Teilkaskoversicherung: Schäden am eigenen Fahrzeug, z. B. Glasschäden, Diebstahl oder Brand.
- Vollkaskoversicherung: Schäden am eigenen Fahrzeug durch selbst verschuldete Unfälle.
- Optionale Zusatzbausteine für individuellen Schutz, z. B. Garagenversicherung für nicht zugelassene Fahrzeuge.
- Annahmekriterien:
- Fahrzeug ist weitgehend im Originalzustand.
- Zustandsnote des Fahrzeugs liegt zwischen 1-5.
- Fahrzeug wird ausschließlich privat genutzt.
- Jährliche Fahrleistung beträgt maximal 15.000 km.
- Fahrzeug steht überwiegend in einer abgeschlossenen Garage oder auf einem umfriedeten Grundstück.
Es lohnt sich, die verschiedenen Angebote zu vergleichen und den passenden Schutz für Ihr Schmuckstück zu finden!